Wie sieht es mit kommerziellen Lizenzen von Audio Codecs aus? Wie sieht es aus mit Lizenzen von Video Codec? Was ist mit Fonts?
Hat hier jemand Erfahrungen damit?
Frei verwendbare Video Codecs ohne Lizenzkosten sind z.b. Ogg Theora, VP8/WebM, Dirac oder Xvid. Durch die Integration der FFMpeg Bibliothek laufen die meisten Codecs ohne zusätzliche Installation. Für die Zukunft ist VP8 sehr interessant wobei es dort bisher kaum gute Software zur Bearbeitung gibt. Die Encoder werden erst noch entwickelt. Beim Videocodec muss man auch auf den verwendeten Audiocodec achten denn bei Verwendung von MP3 in Xvid hätte man die gleiche Situation wie bei Sprachdateien.
MPEG4 Codecs wie h.264 oder Divx bieten verschiedene Lizenzmodelle an. So darf man h.264/AVC auf Datenträgern bis zu einer Gesamtlänge von maximal 12 Minuten bis Ende 2013 frei nutzen. Offiziell hat die kostenfreie Lizenzsituation von h.264/AVC am 30.12.2010 geendet, allerdings gibt es bisher keine definitive Aussage der MPEG LA wie weiter verfahren wird. x264 als offene Implementierung bringt einem kommerziellen Projekt nichts, da die MPEG LA zwar nichts für den Encoder verlangen kann aber für die Verbreitung der Videos wie bei h.264.
Wie bei Audiocodecs können je nach verwendeter Software ebenfalls Arbeitsplatzlizenzgebühren anfallen, die aber in der Regel mit im Kaufpreis der Software enthalten sind. Allerdings gibt es bei einzelnen Plug-Ins für z.b. Premiere, Avid oder Combustion auch zusätzliche Kosten für die Verwendung.
Fonts sind ein wesentlich einfacherer Bereich in Visionaire. Schriften an sich unterliegen keinem Urheberschutz. Eine Abbildung als Bitmap, wie Visionaire sie einsetzt kann also problemlos veröffentlicht werden ohne das weitere Kosten entstehen. Anders sieht es aus wenn man die TrueType- oder OpenType-Datei dazu legt. Das ist dann nämlich ein Stück Software und urheberrechtlich schützbar, also eventuell auch von Lizenzkosten betroffen. Lizenzen können eventuell für die Arbeitsplätze entstehen. Eine Lizenz einer Adobe oder Linotype Schrift ist in der Regel eine Einzelplatzlizenz die zum Arbeiten mit dieser Schrift auf einem PC berechtigt. Lizenzen zur weiteren Veröffentlichung der Software (Schriftartdatei) müssen separat abgeschlossen werden und sind beim Kauf der Schriftart nicht enthalten. Abbildungen der lizenzierten Schriften, z.b. als Bitmap-Datei oder auf gedruckten Postern dürfen ohne weitere Kosten erstellt werden.
Ansonsten muss man bei einem kommerziellen Spielen noch den Veröffentlichungsweg einplanen. Sollen Datenträger hergestellt werden ist in jedem Fall Kontakt mit der GEMA notwendig um eine Freigabe für das Presswerk zu erhalten. In dem Formular müssen die verwendeten Musikstücke und Musiker/Komponisten genannt werden und bei Musik ohne GEMA Mitglieder eine rechtsverbindliche Erklärung über die Nicht-Verwendung von, durch die GEMA vertretenen Material, abgegeben werden. Bei Verwendung von GEMA-pflichtiger Musik ist das Informieren der Einrichtung und die Entrichtung der Gebühren auch bei Downloadspielen notwendig.
Dann gibt es natürlich noch die gesetzlichen Altersprüfungen von USK und PEGI, welche weitere Kosten nach sich ziehen aber unumgänglich sind wenn man das Spiel in Deutschland oder der EU auf Datenträgern verkaufen möchte. Bisher gibt es keine Pflicht auch Downloadspiele einstufen zu lassen aber diese Organisationen streben entsprechende Gesetze an.