#1, by battlefox
Tuesday, 29. March 2016, 00:02
10 years ago
Weiß jemand wie es mit dem Jugendschutz steht, wenn man sein Spiel unter die Leute bringen will? Ist die kostenpflichtige Vorlage bei der USK auch Pflicht für Spiele die nur via Steam und co vertrieben werden?
#2, by simplicius
Tuesday, 29. March 2016, 01:19
10 years ago
USK ist nur für Schachtelverkäufe obligatorisch. Steam und sonstiger Downloadvertrieb geht ohne. Vorsicht: der Jugendmedienschutz gilt natürlich trotzdem. Also Obacht mit Hakenkreuz-Abschlachtspielen
#4, by Machtnix
Saturday, 02. April 2016, 03:29
10 years ago
Aber man sollte es trotzdem mit diesen typischen farbigen Altersangaben-Kästen versehen, oder irre ich mich? Oder darf man die gar nicht verwenden, wenn die nicht von der FSK abgesegnet sind?
#5, by battlefox
Saturday, 02. April 2016, 10:16
10 years ago
@Machtnix: Die FSK? Was hat die mit Spielen zu tun? Dafür ist die USK zuständig. Und nein du darfst keine Prüfsiegel fälschen und auf dein Spiel kleben.