Adventures in Ego-Perspektive

  • #2, by SuroThursday, 27. March 2014, 15:45 10 years ago
    So oder so wirst du einen Charakter erstellen müssen.
    Dieser kann allerdings von der Animation her komplett leer sein. Stell dir bei einem Ego-Adventure einfach vor, das du mit dem Charakter nicht den Charakter selbst platzierst, sondern die position wo der Text abgespielt wird.

    Außerdem musst du (alles nur theoretisch versteht sich) noch sicherstellen, dass alle Aktion "sofort" ausgeführt werden und der (nicht vorhandene) charakter erst zur stelle "laufen" muss.
    Abgesehen davon, sollten eigentlich nach wie vor die aktionen abgearbeitet werden.

    Frage weil ich neugierig bin:
    Wieso hat dich VGABoxart dazu gebracht vom LEGO-Adventure zu einem Ego-Adventure zu kommen?

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  • #3, by HellVanSingThursday, 27. March 2014, 16:02 10 years ago
    Du musst dir halt im Klaren sein dass jegliche Animation, die eine Interaktion des Protagonisten mit der Umgebung nicht möglich ist. Und das Fotoadventures schnell mal billig aussehen...

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  • #4, by SuroThursday, 27. March 2014, 17:39 10 years ago
    Ahhh jetzt machts auch sinn.
    Jau für non-kommerzielle Adventures gilt immer "Wo kein Kläger, da kein Richter". Aber damit rechnen, das sich eine Rechtsabteilung mit etwas auseinandersetzt muss man irgendwie immer.

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  • #5, by FlorianFriday, 28. March 2014, 11:01 10 years ago
    Bei der VGBoxart-Abmahnung ging es wohl eher darum, dass dort Verpackungen für fiktive Fan-Sets erstellt wurden, die durch das LEGO-Logo den Anschein erwecken konnten, als wären es offiziell erhältliche Sets.

    Wenn Du es nicht gerade "LEGO - The Game" nennst, dürfte es keinen Interessenkonflikt geben. Das Verwenden von Spielzeug, Fahrzeugen, Bekleidung und Musikinstrumenten in einem Videoclip darf doch keine Markenrechtsverletzung darstellen?
    Dann mache ich mich ja jedesmal strafbar, wenn ich etwas bei eBay mit Foto einstelle. Und von einer Band kann doch auch nicht verlagt werden, dass sie ihre Musikinstrumente unkenntlich macht, falls der Musikgeschmack nicht den des Gitarrenherstellers trifft.

    Der Hersteller kann ja gern formulieren, was ihm nicht passt aber Säbelrasseln und Rechtslage sind zwei Paar Schuhe.
    Kennt jemand ein Urteil dazu? Vielliecht auch in Richtung "Schöpfungshöhe", "Ready Mades"?

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